
Wirtschaftsrecht
An der Schnittstelle von Recht und Unternehmenswirklichkeit eröffnet das Wirtschaftsrecht ein Themenspektrum, das so vielfältig ist, wie das Wirtschaftsleben selbst. Durch die Bandbreite seiner Rechtsgebiete – vom Arbeitsrecht über das Produkthaftungsrecht bis hin zu den sich stetig verdichtenden Compliance-Anforderungen im Datenschutz oder bei KI-Anwendungen – nimmt es eine Schlüsselstellung in der Unternehmensberatung ein.
Neben juristischem Fachwissen sind hier vor allem Kenntnisse ökonomischer Zusammenhänge gefragt, aber auch ein klares Verständnis für die unternehmerische Realität und betriebliche Abläufe. Erfolgreiche Beratung in diesem Bereich erfordert eine praxisnahe, generalistische Herangehensweise und einen fachübergreifenden Allroundblick, der wirtschaftliche, rechtliche und auch interkulturelle Rahmenbedingungen erfasst und bei Umsetzung in rechtlich belastbare Lösungen berücksichtigt. Dies macht das Wirtschaftsrecht zu einem anspruchsvollen Fachgebiet, sowohl für interne Rechtsabteilungen als auch für externe Berater.
Rechtsrat sollte frühzeitig eingeholt werden, idealerweise bereits bei der Anbahnung von Vertragsbeziehungen. Denn häufig werden – oft unbewusst – wirtschaftlich belastende Verpflichtungen eingegangen, überhöhte Risiken akzeptiert oder nachteilige Verträge unterschrieben, ohne die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung oder Risikoverlagerung, etwa auf eine Versicherung, konsequent zu nutzen.
Selbst wenn bereits Haftungsansprüche erhoben wurden oder Meinungsverschiedenheiten zu handfesten Streitigkeiten eskaliert sind, ist der Versuch einer gütlichen Einigung kein Zeichen von Schwäche, sondern von strategischem Weitblick. Durch kluges Verhandeln, gezielte Kommunikation und ein professionelles Konfliktmanagement lassen sich Streitfälle oft schneller, kostengünstiger, nicht öffentlich und mit geringerer Belastung für die Geschäftsbeziehung lösen, als durch einen langwierigen Gerichtsprozess.
"The quality of our lives depends not on whether or not we have conflicts, but on how we respond to them."
Thomas Crum

Beratungsschwerpunkte
Prüfung und Erstellung von Verträgen, Dokumenten und Geschäftskorrespondenz in den Bereichen Vertrieb, Einkauf, Projektabwicklung und Claims Management, insbesondere:
Lieferverträge und (technische) Einkaufsverträge in den verschiedensten Varianten (z. B. Einzel-, Rahmen-, Abruf- und Just-in-Time-Verträge)
kaufmännische Dokumente für den Vertragsschluss (Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, kaufmännische Bestätigungsschreiben)
Kreditsicherungsdokumente (z. B. Garantien, Bürgschaften, Comfort Letters, Akkreditive)
Mängelrügen, Behinderungsanzeigen, Schadensmeldungen und Haftbarhaltungen
AGB-Kontrolle und Ausformulierung allgemeiner und spezieller Geschäftsbedingungen
Prüfung und Erstellung von Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- und Darlehensverträgen
Gestaltung von Vertragshändler-, Handelsvertreter- und anderen Vertriebsverträgen, Provisions- und Beraterverträgen
Beratung bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen, außergerichtliche Streitbeilegung und Prozessführung vor Gerichten und Schiedsgerichten
